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Stackwerkvon der GestaltungsbudeErstgespräch

Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 29. Juli 2026

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Bereitstellung und den Betrieb der Software „Stackwerk“ zwischen der Gestaltungsbude GmbH, Siegenburger Str. 24, 84076 Pfeffenhausen (nachfolgend „Anbieter“) und dem Kunden.

(2) Der Anbieter schließt Verträge über Stackwerk ausschließlich mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts und mit öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern findet nicht statt.

(3) Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihnen ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Stackwerk besteht aus einem einheitlichen Kern und darauf aufsetzenden Modulen.

(2) Der Kern umfasst insbesondere die Verwaltung von Konten und Rollen, die Anmeldung, den Betrieb unter einer eigenen Adresse, Sicherung und Updates sowie eine Schnittstelle nach außen. Der Kern ist bei allen Kunden funktionsgleich. Ein Anspruch auf kundenindividuelle Änderungen am Kern besteht nicht.

(3) Module bilden die betriebsspezifischen Abläufe des Kunden ab. Welche Module geschuldet sind, ergibt sich abschließend aus dem Angebot nach § 3.

(4) Der Kunde erhält eine eigene Instanz mit eigener Datenbank. Eine Vermischung mit Daten anderer Kunden findet nicht statt.

(5) Der Anbieter kann den Kern weiterentwickeln, solange der vertraglich vereinbarte Funktionsumfang erhalten bleibt. Entwickelt der Anbieter eine zunächst individuell gebaute Funktion zu einer Kernfunktion weiter, bleibt der Funktionsumfang für den Kunden mindestens gleich.

§ 3 Angebot und Vertragsschluss

(1) Die Darstellung auf der Website stellt kein bindendes Angebot dar. Preise dort sind unverbindliche Ausgangswerte.

(2) Nach einem Erstgespräch erstellt der Anbieter ein schriftliches Angebot in Textform. Es benennt die zu bauenden Module, den einmaligen Preis für die Einrichtung und den monatlichen Preis für den Betrieb.

(3) Der Vertrag kommt mit der Annahme dieses Angebots durch den Kunden in Textform zustande. Die im Angebot genannten Preise sind Festpreise; sie ändern sich nach Vertragsschluss nicht.

§ 4 Einrichtung

(1) Die Einrichtung umfasst das Aufsetzen der Instanz, die Einrichtung der Adresse, die Übernahme bestehender Daten in vereinbartem Umfang, das Anlegen von Konten und Rollen, den Bau des im Angebot vereinbarten Moduls sowie eine Einweisung des Teams.

(2) Die im Angebot genannte Dauer der Einrichtung ist eine Schätzung und kein verbindlicher Termin, soweit nicht ausdrücklich ein Fixtermin vereinbart wurde. Verzögerungen, die auf ausstehender Mitwirkung des Kunden nach § 9 beruhen, verlängern die Frist entsprechend.

(3) Der Kunde erhält spätestens ab der zweiten Woche der Einrichtung Zugang zu seiner Instanz, um mitzutesten.

§ 5 Betrieb, Verfügbarkeit und Support

(1) Der Anbieter betreibt die Instanz auf Servern in Deutschland und hält sie während der Vertragslaufzeit betriebsbereit.

(2) Der Anbieter erstellt eine tägliche Sicherung der Daten. Die Sicherungen werden 30 Tage aufbewahrt. Nach einem Datenverlust stellt der Anbieter den letzten verfügbaren Stand innerhalb von einem Werktag wieder her.

(3) Updates werden wöchentlich eingespielt. Sie werden zunächst beim Anbieter und anschließend bei Testbetrieben erprobt, bevor sie allgemein ausgerollt werden.

(4) Die Verfügbarkeit beträgt 99,0 % im Jahresmittel. Ausgenommen sind angekündigte Wartungsfenster sowie Ausfälle, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, insbesondere Störungen bei Vorlieferanten und höhere Gewalt. Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durchgeführt und mit angemessenem Vorlauf angekündigt.

(5) Support leistet der Anbieter ausschließlich per E-Mail, montags bis freitags von 9 bis 17 Uhr außer an gesetzlichen Feiertagen in Bayern. Der Anbieter reagiert auf Anfragen innerhalb von einem Werktag. Steht die Instanz vollständig still, reagiert er innerhalb von vier Stunden innerhalb der Supportzeiten. Eine Zusage über die Dauer bis zur Behebung ist damit nicht verbunden.

§ 6 Weitere Module und Änderungen

(1) Der Kunde kann jederzeit weitere Module beauftragen. Der Anbieter bietet diese vorab zum Festpreis an.

(2) Eine Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand im Nachhinein findet nicht statt. Stellt sich während der Umsetzung heraus, dass der Umfang über das Angebot hinausgeht, bedarf die Mehrleistung eines neuen Angebots und dessen Annahme in Textform.

(3) Der monatliche Preis kann sich durch zusätzliche Module ändern. Die Änderung wird im jeweiligen Angebot ausgewiesen und gilt ab dem auf die Abnahme folgenden Monat.

§ 7 Preise und Zahlung

(1) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Die Einrichtung beträgt ab 2.400 € einmalig, der Betrieb ab 390 € monatlich. Maßgeblich sind die im Angebot nach § 3 genannten Beträge.

(3) Die Einrichtungspauschale wird zu 50 % mit Vertragsschluss und zu 50 % mit Bereitstellung der Instanz fällig.

(4) Das monatliche Entgelt wird jeweils zum Monatsbeginn im Voraus abgerechnet. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.

(5) Der Anbieter kann das monatliche Entgelt frühestens nach Ablauf der Mindestlaufzeit und danach höchstens einmal jährlich mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende in Textform anpassen. Übersteigt die Anpassung 5 %, kann der Kunde den Vertrag zum Wirksamwerden der Anpassung kündigen.

(6) Gerät der Kunde mit zwei aufeinanderfolgenden Monatsbeträgen in Verzug, kann der Anbieter den Zugang nach vorheriger Ankündigung und angemessener Nachfrist sperren. Der Anspruch auf Datenherausgabe nach § 11 bleibt davon unberührt.

§ 8 Laufzeit und Kündigung

(1) Der Vertrag über den Betrieb läuft zwölf Monate ab Bereitstellung der Instanz.

(2) Danach verlängert er sich auf unbestimmte Zeit und ist für beide Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündbar.

(3) Kündigungen bedürfen der Textform.

(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt.

§ 9 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde stellt die für die Einrichtung nötigen Daten bereit.

(2) Der Kunde benennt eine für Rückfragen erreichbare Ansprechperson.

(3) Der Kunde hält Zugangsdaten geheim, sorgt für eine angemessene Vergabe von Rollen und Rechten und meldet erkennbaren Missbrauch unverzüglich.

(4) Der Kunde stellt sicher, dass er berechtigt ist, die in Stackwerk eingestellten Daten zu verarbeiten, und dass die Inhalte keine Rechte Dritter verletzen.

§ 10 Nutzungsrechte

(1) Der Kunde erhält für die Dauer des Vertrags ein einfaches, nicht übertragbares Recht, Stackwerk für die eigenen betrieblichen Zwecke zu nutzen. Die Zahl der Nutzer ist nicht begrenzt; Nutzerlizenzen werden nicht berechnet.

(2) Die Rechte an der Software, am Kern und an den Modulen verbleiben beim Anbieter. Das gilt auch für Module, die für den Kunden gebaut wurden. Der Anbieter darf daraus gewonnene Funktionen in den Kern übernehmen und anderen Kunden zugänglich machen; Daten des Kunden werden dabei nicht verwendet.

(3) An den vom Kunden eingestellten Daten erwirbt der Anbieter keine Rechte.

(4) Eine Weitergabe der Software an Dritte, eine Unterlizenzierung sowie Dekompilierung über die gesetzlich zulässigen Fälle hinaus sind nicht gestattet.

§ 11 Daten des Kunden, Export und Löschung

(1) Die in Stackwerk verarbeiteten Daten gehören dem Kunden.

(2) Der Kunde kann seine Daten jederzeit und ohne Rückfrage beim Anbieter als CSV-Datei sowie als vollständigen Datenbankabzug exportieren.

(3) Mit Beendigung des Vertrags stellt der Anbieter dem Kunden einen vollständigen Datenbankabzug bereit.

(4) Anschließend löscht der Anbieter die Instanz einschließlich der Sicherungen nach Ablauf einer Frist von 30 Tagen ab Vertragsende. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt. Der Kunde kann eine frühere Löschung in Textform verlangen.

§ 12 Datenschutz

(1) Verarbeitet der Anbieter im Rahmen des Betriebs personenbezogene Daten für den Kunden, geschieht dies als Auftragsverarbeitung. Der Kunde ist Verantwortlicher im Sinne der DSGVO.

(2) Die Parteien schließen dazu einen Vertrag über Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Er geht diesen AGB im Konfliktfall vor.

(3) Die technischen und organisatorischen Maßnahmen sind als Anlage zum Auftragsverarbeitungsvertrag dokumentiert.

(4) Die Verarbeitung findet auf Servern in Deutschland statt. Der Einsatz von Unterauftragsverarbeitern richtet sich nach dem Auftragsverarbeitungsvertrag.

§ 13 Einstellung des Dienstes

(1) Beabsichtigt der Anbieter, den Betrieb von Stackwerk dauerhaft einzustellen, kündigt er dies mit einer Frist von mindestens zwölf Monaten in Textform an. Innerhalb dieser Frist bleibt der Betrieb unverändert bestehen.

(2) Der Anbieter stellt in diesem Fall vor Abschaltung einen vollständigen Datenbankabzug sowie eine Dokumentation der Datenstruktur bereit, die eine Übernahme in ein anderes System ermöglicht.

(3) Bereits gezahlte Entgelte für nicht mehr erbrachte Betriebszeiträume erstattet der Anbieter anteilig.

(4) Der Kunde kann jederzeit verlangen, dass der Quellcode seiner Module bei einem Treuhänder hinterlegt wird. Die Hinterlegung wird zugunsten des Kunden freigegeben, wenn der Anbieter den Betrieb einstellt oder ein Insolvenzverfahren über sein Vermögen eröffnet wird. Die Kosten der Hinterlegung trägt der Kunde.

§ 14 Mängelansprüche

(1) Der Anbieter gewährleistet, dass Stackwerk während der Vertragslaufzeit die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit aufweist.

(2) Der Kunde zeigt Mängel unverzüglich in Textform an und beschreibt sie so genau, dass sie nachvollziehbar sind.

(3) Der Anbieter beseitigt Mängel innerhalb angemessener Frist. Die verschuldensunabhängige Haftung nach § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel ist ausgeschlossen.

§ 15 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht — also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf — ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

(4) Für Datenverlust haftet der Anbieter nur in dem Umfang, der bei ordnungsgemäßer Sicherung durch den Anbieter entstanden wäre.

§ 16 Vertraulichkeit

Beide Seiten behandeln Informationen, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden und erkennbar vertraulich sind, vertraulich und nutzen sie nur für Zwecke dieses Vertrags. Die Pflicht besteht über das Vertragsende hinaus fort.

§ 17 Änderungen dieser AGB

(1) Der Anbieter kann diese AGB ändern, wenn dies zur Anpassung an eine geänderte Rechtslage, an Rechtsprechung oder an eine Änderung des Leistungsumfangs erforderlich ist und der Kunde dadurch nicht unangemessen benachteiligt wird.

(2) Änderungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen, gelten sie als angenommen. Auf diese Folge weist der Anbieter in der Mitteilung gesondert hin. Widerspricht der Kunde, kann jede Seite den Vertrag zum Wirksamwerden der Änderung kündigen.

§ 18 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz des Anbieters.

(3) Der Anbieter ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

(4) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

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